Zur Einrichtung eines geplanten anfangs ein- bis zweimal wöchentlichen stattfindenden Frühstückes für Bedürftige benötigen wir dringend Geld und / oder Sachspenden.

Die Ausstellung einer entsprechenden Zuwendungsbescheinigung nach §50 Abs. 1 EStDV ist möglich.

Wir würden uns über Ihre Unterstützung sehr freuen!

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oder über die

Bankverbindung:
Christlich ökumenische Kirche
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