Die Mitgliedschaft im Ritterorden kann man nicht erwerben wie die in einer anderen Gemeinschaft. Die Aufnahme in den Ritterorden wird Damen und Herren angetragen, die sich als loyale Christen, bzw. sich in der Gemeinschaft der Christlich ökumenischen Kirche oder im Verein des OSMCSSH Ritterordens bewährt haben. Sie müssen bereit sein, die christlichen Aktivitäten und Einrichtungen im Allgemeinen und im heiligen Land in besonderer Weise zu fördern.

Das Mindestalter für eine Aufnahme in den Orden beträgt 18 Jahre und setzt die Mitgliedschaft im Verein des OSMCSSH Ritterordens bzw. in der Gemeinschaft der Christlich ökumenischen Kirche voraus. Damen und Herren, die in den Orden aufgenommen werden, müssen bereit sein, im christlichen Sinne zu dienen und sich für die Ziele des Ordens einzusetzen. Die Aufnahme in den Orden erfolgt durch den Hochmeister in der Regel auf der Grundlage eines von der Wohnsitzkomturei des Kandidaten oder der Kandidatin ausgehenden, dem Landmeister bzw. dem Generalmeister der Großballei unterbreiteten Vorschlages.

Konkret wird die Aufnahme in den Orden in einer Investiturfeier vorgenommen. Diese besteht aus einer feierlichen Hl. Messe, verbunden mit dem Gelöbnis, der Übergabe der Ordensinsignien (Ordenskreuz) und des Ordensmantels durch den Landmeister bzw. durch den Generalmeister der Großballei, sowie für die weltlichen Ritter mit dem Ritterschlag.

Die Aufnahme in den Orden ist nicht nur Auszeichnung, sondern in erster Linie Verpflichtung, nach besten Kräften die dem Orden gestellten Aufgaben zu unterstützen. Die Mitgliedschaft im Ritter- und Hospitalorden der Kreuzherren und Wächter des Heiligen Grabes zu Jerusalem mit dem doppelten roten Kreuz ist keine Dekoration, sondern bedeutet Zugehörigkeit zu einer lebendigen Gemeinschaft.