Willkommen bei der Christlich ökumenische Kirche Deutschlands und International n.e.V.

Trägergemeinschaft des „OSMCSSH/OSMESG“ Ritterordens Deutschland und International

Wer wir sind:

Wir sehen uns selbst nach dem Vorbild der urchristlichen Gemeinden im Jahre 0-300 Anno Domini
und der anglikanischen Kirche Englands, sowie den lutherischen Grundsätzen.


Im Neuen Testament wurden die Apostel durch Jesus Christus ausgesandt und mit Vollmacht ausgestattet, die Kirche zu leiten. Diese gaben ihre Sendung weiter, woraus sich nach der Tradition der frühen Kirche das Bischofsamt entwickelte. Durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen gelten die Bischöfe in den vorreformatorischen Kirchen bis in die heutige Zeit als Nachfolger der Apostel.

Dies ist jedoch widerlegt durch die historische Wissenschaft, sowie durch den ersten Klemensbrief.

Während die apostolische Sukzession in den ersten christlichen Jahrhunderten aus Sicht der historischen Wissenschaft nicht nachweisbar ist, gilt sie dann ab dem 12. Jahrhundert als historisch gesichert.


Der erste Klemensbrief ist der Hauptzeuge für die Verhältnisse in der stadtrömischen Christenheit im 1. Jahrhundert und zeichnet folgendes Bild:

1. Auch unsere Apostel wussten durch unseren Herrn Jesus Christus, dass Streit entstehen werde um die Bischofswürde.

2. Aus diesem Grunde setzten sie auch, da sie eine genaue Kenntnis hiervon zum voraus erhalten hatten, die oben Genannten ein und gaben ihnen dazu Auftrag, dass, wenn sie entschlafen wären, andere erprobte Männer ihren Dienst übernähmen.

3. Die also von jenen oder hernach von anderen ausgezeichneten Männern unter Zustimmung der ganzen Gemeinde eingesetzten (Bischöfe), die das Hirtenamt Christi in Demut untadelig, ruhig, uneigennützig verwaltet haben, die lange Zeit hindurch von allen ein gutes Zeugnis erhalten haben, diese von ihrem heiligen Amte abzusetzen, ist nach unserer Ansicht ein Unrecht.

4. Denn es wird für uns keine kleine Sünde sein, wenn wir Männer, die tadellos und heiligmäßig ihre Opfer dargebracht haben, aus ihrem Bischofsamte vertreiben.“ Dass in der Gemeinde des Ersten Klemensbriefes eine Einsetzung durch eine auf die Apostel zurückgehende Kette von Handauflegungen die conditio sine qua non ist, um das Bischofsamt ausüben zu können, wird im 1 Klem. nicht gesagt. Auf jedem Fall gehört die zustimmende Akklamation „der ganzen Gemeinde“ zur Einsetzung eines Bischofs.


Somit gibt es auch in unserer Kirche eine hierarchische und organisatorische Struktur, die sich wie folgt gliedert:

Laien:

Die Mitglieder der Kirchengemeinde.

Pastor:

Er ist verantwortlich für die seelsorgliche Betreuung einer Gemeinde, der Pfarrei, zugleich die kleinste Einheit einer Diözese, und leitet die Gottesdienste.

Dekan:

Er ist der leitende Geistliche eines Kirchenkreises, einer Diözese bzw. eines Kirchenbezirks.

Prälat:

Er ist der Geistliche Stellvertreter des Bischofs und Personalchef für das geistliche Personal.

Bischof:

Er ist für die Leitung eines Landkreises oder mehrer Landkreise zuständig und hat gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion.

Regionalbischof:

Er ist für die Leitung eines Bundeslandes zuständig und hat gegenüber den Pfarrern der Landkreise eine Leitungsfunktion.

Landesbischof:

Er ist für die Leitung eines Landes (Staates) zuständig und hat gegenüber den Pfarrern der Bundesländer eine Leitungsfunktion.

Generalvikar:

Er ist der Stellvertreter eines residierenden Bischofs und ist für die Verwaltung der Diözese zuständig.

Oberster (Großerz)-Bischof:

Er ist für die Leitung der Gesamtkirche zuständig und hat gegenüber Allen eine Leitungsfunktion.
Gleichzeitig stellt er Ihr kirchliches Oberhaupt (Patriarch) und den Primas Germaniae et Orbiae dar.

(§ 1 der Satzung)

„Wir bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“.

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