§1 Vorbemerkungen

Zur Anerkennung hervorragender Leistungen, für langjährige Mitgliedschaft sowie für besondere und außergewöhnliche Verdienste und Förderungen können Ehrungen nach dieser Ehrenordnung (EO) ausgesprochen werden.

§2 Ehrungen für überragende Leistungen

§2.1 Adlerorden des OSMCSSH

Er kann an Mitglieder für überragende Leistungen verliehen werden.

Dies sind:

2.1.1 Mitglieder die sich an regionalen Hilfstätigkeit des Ordens beteiligten und dabei außerordentliches Engagement bewiesen haben.

2.1.2 Mitglieder die sich für den Verein in außergewöhnlicher Weise verdient gemacht haben.

2.1.3 Mitglieder die in besonderen Situationen Ihre Courage und Engagement bewiesen haben.

2.1.4 Überragende Leistungen, die dem Ansehen des Vereins und des Ordens in besonderer Weise gedient haben und die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.4 aufgeführt sind.

§2.2 Hoher Adlerorden des OSMCSSH

Als höchste Auszeichnungen des Ordens kann er an Mitglieder verliehen werden, die sich an einer landesübergreifenden (z.B. Süddeutschen), Deutschen oder Internationalen Hilfstätigkeit des Ordens beteiligten und dabei außerordentliches Engagement bewiesen haben. Ferner erhalten diejenigen Mitglieder den Hohen Adlerorden, die mindestens dreimal die Bedingungen des Adlerordens erfüllt haben.

§2.3 Verleihungsmodalitäten

Über die von den Komturleitern im Ordensrat einzubringenden Vorschläge gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2 entscheidet der Vorstand.

§3 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

§3.1 Silberne Ehrennadel

Sie wird an Mitglieder verliehen, die eine ununterbrochene 25 jährige Mitgliedschaft im Verein nachweisen oder glaubhaft machen können.

§3.2 Goldene Ehrennadel

Sie wird an Mitglieder verliehen, die eine ununterbrochene 40 jährige Mitgliedschaft im Verein nachweisen oder glaubhaft machen können. Entsprechendes gilt jeweils nach Ablauf weiterer 10 Jahre Mitgliedschaft.

§3.3 Verleihungsmodalitäten

Die Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaften werden durch den Vorstand verliehen.

§4 Ehrungen für besondere und außergewöhnliche Verdienste

§4.1 Silberne Jerusalem-Ehrennadel

Sie kann an Mitglieder verliehen werden, die sich durch mindestens 10 jährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand, Verwaltung, Jugend oder Beirat oder durch ihre Arbeit in den Abteilungen verdient gemacht haben.

§4.2 Goldene Jerusalem-Ehrennadel

Sie kann an Mitglieder verliehen werden, die sich durch mindestens 20 jährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand, Verwaltung, Jugend oder Beirat oder durch ihre Arbeit in den Abteilungen verdient gemacht haben.

§4.3 Verleihungsmodalitäten

Über die von den Komturleitern im Ordensrat einzubringenden Vorschläge gemäß den vorstehenden Ziffern 4.1 und 4.2 entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann Anregungen im Ordensrat erteilen.

§4.4 Ehrenmitgliedschaft

Sie kann an Mitglieder verliehen werden, die mindestens 50 Jahre aktives Mitglied im Verein sind oder sich um den Verein außergewöhnlich verdient gemacht haben. Ferner kann die Ehrenmitgliedschaft für außergewöhnliche Verdienste auch postum an Nichtmitglieder verliehen werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Der Vorschlag ist durch den zuständigen Komturleiter im Ordensrat einzubringen und vom Vorstand zu entscheiden.

§5 Ehrungen von Nicht-Mitgliedern (Freunden und Förderern)

Auf Vorschlag des Ordensrates können auch Nicht-Mitglieder für außergewöhnliche Verdienste um den Verein und den Orden mit der Silbernen oder Goldenen Ehrennadel beziehungsweise mit der Ehrenmitgliedschaft durch den Vorstand geehrt werden.

§6 Schlussbemerkungen

§6.1 Urkunde

Mit jeder Ehrung ist die Übergabe einer Urkunde verbunden.

§6.2 Prozedere

Die Ehrungen werden mit Zustimmung des oder der Geehrten auf der Homepage des Vereins veröffentlicht, und anlässlich ordentlicher Mitgliederversammlungen oder bei besonderen Anlässen vorgenommen.

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