OSMCSSH-Gründung (Wiederbelebung) und Übertritt des Ordens zur christlich ökumenischen Kirche
Der Orden der Kreuzherren vom Orden der regulierten Chorherren und Wächter des Hl. Grabes zu Jerusalem mit dem doppelten roten Kreuz wurde 2014 als Laienorden der römisch-katholischen Kirche wiederbelebt, gemäß den Regelungen des Codex Iuris Canonici (CIC) bzw. ergänzend dazu dem päpstlichen Dekret „Perantiquus Ordo“ vom 29. Mai 1979 (Siehe hierzu auch den Fall der Wiederbelebung des anerkannten römisch-katholischen Ordens der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz (Engelwerk)). Nach denen ein Orden dessen letztes Mitglied maximal 100 Jahre Tod ist, wiederbelebt werden kann, wiederbelebt.
Mit dem Beitritt der an der Wiederbelebung beteiligten Laien zur neu gegründeten christlich ökumenischen Kirche im Jahr 2017 ging der Orden in die Obhut der christlich ökumenischen Kirche über. Die Laien folgten mit diesem Beitritt in die christlich ökumenische Kirche dem Geist des Ordens. Der schon mehrfach um seine Unabhängigkeit gekämpft hatte und sich schon in seiner Vergangenheit weitgehend (vor der Übernahme von Teilen des Ordens durch die Johanniter (Malteser)) vom Haupthaus in Perugia (San Luca) losgesagt hatte.