Die Chorherren vom Heiligen Grab
(Fratres Cruciferorum Ordinis Canonicorum Regul. Custodum SS. Sepulchri Hierosolymitani cum duplici rubea Cruce), auch Kapitel vom Orden der regulierten Kanoniker und Kanonissen des Heiligen Grabes zu Jerusalem, Sepulcriner und Kreuzherren mit dem doppelten roten Kreuz (vor allem in Schlesien) genannt, war ein Regularkanoniker-Orden der römisch-katholischen Kirche. Er wurde 1114 in Jerusalem begründet und bestand in Mitteleuropa von 1162 bis 1819.
Der Kreuzritter und Lothringer Herzog Gottfried von Bouillon gründete 1099 den Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Die Gemeinde bestand aus Rittern und Geistlichen. Die Ordensbrüder (Fratres Cruciferi Dominici Sepulchri Hierosolymitani, Chorherren vom Heiligen Grab in Jerusalem; Kreuzherren) führten ein Hospiz, sorgten für Pflege und seelsorgerische Betreuung von Pilgern zum Grab Christi in Jerusalem.
Ihnen wurden auch die Heiligkreuz-Reliquien anvertraut. 1114 organisierte der Jerusalemer Patriarch Arnold die Geistlichen zu einem Orden und verlieh diesem die St. Augustinus-Regel. 1154 nahm an einem Kreuzzug ins Heilige Land Herzog Heinrich von Sandomir, ein Sohn von Boleslaus III. Schiefmund, Herzog von Polen.
In seinem Gefolge befand sich der berühmte Ritter Jaxa von Köpenick, der das Greifwappen führte. Dieser führte 1163 in Polen den Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem ein. Dabei stiftete er ihnen das Kloster in Miechow (daher die polnische Bezeichnung Miechowiter).
In seiner geistlichen und priesterlichen Tätigkeit konzentrierte sich der Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem vor allem auf die Verehrung des Grabes des Herrn und des Heiligen Kreuzes. Das Erkennungszeichen des Brüder ist das doppelte rote Kreuz. In Polen widmete sich der Orden vor allem der Krankenpflege.
1229 führte der Breslauer Bischof Thomas I. die Chorherren vom Hl. Grab mit der Gründung einer Niederlassung in seiner Residenzstadt Neisse in Schlesien ein. In Neisse erbauten die Chorherren, dort Kreuzherren genannt, die Kirche St. Mariae in rosis und das Kloster St. Peter und Paul. 1230 übernahmen sie auch das vom Breslauer Bischof Laurentius gestiftete Hospital Beatae Mariae Virginis, das 1231 der Oberaufsicht des Propstes Heinrich von Miechów unterstellt wurde. Auf Veranlassung des Herzog Bolko I. von Schweidnitz erhielten die Kreuzherren 1296 das Hospital in Reichenbach, das mit Zustimmung des Bischofs Heinrich von Würben der Neisser Propstei unterstellt wurde.
Um 1302 erfolgte die Gründung eines Kreuzherren-Hospitals in Ratibor. 1319 stiftete Erbvogt Ritter Johannes Secklin eine Propstei mit einem Hospital in Frankenstein, das erst während der Regierungszeit des Herzogs Nikolaus von Münsterberg bestätigt wurde. Ein weiteres Hospital bestand in Glogau.
1335 oder später unterwarf sich der Meister-Konvent von Miechów dem Prager Kloster Zderaz. Ebenso die schlesischen Propsteien Frankenstein, Reichenbach, Ratibor und Glogau, deren Herzöge schon vorher ihre Herzogtümer als ein Lehen an die Krone Böhmen übergeben haben, was 1335 mit dem Vertrag von Trentschin bestätigt wurde.
Die Zugehörigkeit dieser Propsteien, die zum Bistum Breslau gehörten, wurde 1357 von Bischof Preczlaw von Pogarell bestätigt. Papst Innozenz VIII. übertrug im Jahr 1435 das Kloster Zderaz, das 1420 von den Hussiten zerstört worden war, dem Johanniter-Orden. Im Jahre 1500 wurde es dem Kreuzherren-Propst von Neisse unterstellt, der von da an ununterbrochen bis 1810 den Titel eines Ordensgenerals der regulierten Chorherren vom Hl. Grabe zu Jerusalem mit dem doppelten roten Kreuz von Schlesien, Böhmen und Mähren führte. Kirche und Kloster der Kreuzherren in Neisse waren 1428 ebenfalls von den Hussiten eingeäschert worden.
Die neue Klosteranlage in Neisse wurde 1434 innerhalb der Stadtmauern am Salzring unter ihrem Propst Johann Gruß (Greutz) neu errichtet und die Kirche wiederum St. Mariae in rosis geweiht.
Hohe Verdienste um die Unabhängigkeit erwarb sich Propst Johannes Unglaube, Meister am Kreuzstift von 1485 bis 1500, der eine geplante Übernahme durch den Malteser-Ritterorden verhindern konnte. Die Eigenständigkeit der Kreuzherren wurde 1499 mit einer Bulle des Papstes Alexander VI. bestätigt. Die Einführung der Reformation in England und weiteren Ländern des nördlichen Europas brachte den Chorherren vom Hl. Grab große Verluste an Ordensmitgliedern und Klöstern.
Der Orden bestand in Spanien, den Niederlanden, Schlesien, Böhmen und Polen fort. Die Propstei zu Neisse des schlesischen Kreuzherrenordens mit dem doppelten roten Kreuz war seit dem 1500 Jahrhundert bis zur Aufhebung im Jahre 1810 ununterbrochen Sitz des Ordensgenerales und Hauptsitz (caput ordinis) der Kreuzherren vom Orden der regulierten Chorherren und Wächter des Hl. Grabes zu Jerusalem mit dem doppelten roten Kreuz für Schlesien, Böhmen und Mähren. 1547 ernannte Papst Leo X. den Neisser Propst zum Generalvikar des Chorherrenordens vom Hl. Grab in Böhmen, Mähren und Schlesien. Dadurch unterstand auch das Kloster Zderaz wieder dem Orden vom Hl. Grab.
Die Chorherren vom Hl. Grab blühten nach dem Dreißigjährigen Krieg in der Barockzeit in bescheidenem Umfang wieder auf. Nach dem Übergang Schlesiens an Preußen nach dem Ersten Schlesischen Krieg 1742 konnte der Orden in Schlesien zunächst seine Aufgabe fortführen. Die Säkularisation brachte den Untergang des Ordens.
Durch die Folgen der Französischen Revolution und die Napoleonischen Kriege bedingt, verschwand der Orden in Spanien, den Niederlanden und im westlichen Deutschland. Der letzte Ordensgeneral und Weihbischof von Krakau (1816–1830) Tomasz Nowina-Nowiński (1746–1830) starb am 4. Januar 1830 in Miechów. Unter anderem oblag ihm das Recht den Verdienstorden der Chorherren (Orden von Miechów) in zwei Klassen zu verleihen. Damit war der männliche Zweig des Ordens vom Hl. Grab ruhend, spätere Restaurationsversuche blieben erfolglos. Belege über eine offizielle Auflösung des männlichen Ordenszweiges in Neiße existieren nicht.
Verdienstorden der Chorherren (Orden von Miechów) mit der Inschrift Crux Jerosolimitana