Zur Einrichtung eines geplanten anfangs ein- bis zweimal wöchentlichen stattfindenden Frühstückes für Bedürftige benötigen wir dringend Geld und / oder Sachspenden.
Die Ausstellung einer entsprechenden Zuwendungsbescheinigung nach §50 Abs. 1 EStDV ist möglich.
Wir würden uns über Ihre Unterstützung sehr freuen!
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Christlich ökumenische Kirche
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